Die freiwillige Teilnahme ist die Grundlage und notwendige Voraussetzung für die Jugendarbeit, die in allen wichtigen politischen Dokumenten der EU erwähnt wird. Eine Tätigkeit, bei der junge Menschen zur Teilnahme gezwungen werden, könnte, so gut sie auch sein mag, niemals als Jugendarbeit charakterisiert werden.
Jugendarbeit könnte beispielsweise auch in Schulen oder Gefängnissen durchgeführt werden, ist aber keine Jugendarbeit mehr, wenn junge Menschen aus anderen Gründen als ihrem eigenen Willen und ihrer Motivation teilnehmen.